Ob Brustvergrößerung, Tattoo oder Piercing – wenn’s schief läuft, soll der Patient zuzahlen, findet der Bundestag seit Freitag, und die Krankenkassen finden das verständlicherweise auch. Juckt also der Ohrring, rutscht die Plastik-Brust in den Magen oder der frisch gestochene Anker in die Blutbahn, hat der Arzt das zu melden.

Richtig so. All die Pornodarsteller, Rocker und sonstiger Abschaum dürfen ruhig zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich im Zuge der Selbstverstümmelung auch ungewollt verletzen. Aber warum so halbherzig? Wer ein ihm bekanntes Risiko eingeht, hat keinen Anspruch auf die die Hilfe der von ihm bezahlten Kasse. Also wer…

…sich im Skiurlaub ein Bein bricht
…sich am Fischwagen eine Lebensmittelvergiftung zuzieht
…seinen Audi TT an die Leitplanke setzt
…in eine Londoner U-Bahn steigt
…auf der Reeperbahn eins vors Maul kriegt
…mit Tripper zum Arzt geht
…einen Auslandsaufenthalt mit der Bundeswehr antritt
…eine Sportverletzung erleidet
…beim Nordic-Walking verprügelt wird hinfällt

Alles so Sachen. Die Liste wär noch länger, hätte ich mehr Zeit. Ein Punkt noch: Wer als Politiker wegen seiner Leistungen tätlich angegriffen wird, sollte konsequenterweise auch nicht behaupten dürfen, er hätte von nichts gewusst.

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Was tun wenn’s eitert und die Oberweite rutscht?

16.03.2008 | schmierfink: ah | Kategorie: netzhetze, telefonfotografie

Dein Senf?